1. Kontaktaufnahme mit Praxis per Telefon zur Sprechzeit (Montags bis Freitags 7.40-8.00 Uhr). Dann kann man ggfs. auch gleich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. 

 

2. Sprechstunde (Erstgesprächstermin), erstes Kennenlernen, Indikationsstellung, Behandlungsmöglichkeiten, Rahmenbedingungen einer Psychotherapie. Bitte bringen Sie ihre Gesundheitskarte zum ersten Termin mit.

 

entweder: 

3. Einleitung einer Akutbehandlung 

bis zu 12 x 50 Minuten oder 24 x 25 Minuten


oder

4. Beginn mit 2-4 probatorischen Sitzungen: "Therapie auf Probe". Stimmt die Chemie zwischen mir und der Therapeutin? Festlegung von Therapiezielen. Wie sollen diese erreicht werden? Erste Ansätze zur Entstehungsgeschichte der Erkrankung/ Krankheitsverständnis.

Im Anschluss Klärung, ob nun Psychotherapie beantragt werden soll, wenn ja, in welchem Umfang, 1 x 12 Stunden Kurzzeittherapie 1 (KZT) oder 60 Stunden Langzeittherapie (LZT).  Die Kurzzeittherapie kann bei Bedarf um weitere 12 Stunden verlängert werden (KZT 2).

Antragstellung bei der Krankenkasse zur KZT oder LZT erfolgt schriftlich gemeinsam  mit der Therapeutin. Unterbrechung der Therapie, in der Regel maximal 3 Wochen, bis Bescheid der Krankenkasse erfolgt ist.

 

6. Psychotherapie, 2 x 12 oder 60 Sitzungen a 50 Minuten einmal wöchentlich ist die Regel.